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Sicheres Arbeiten mit der Arbeitsbühne |
Bediener von Arbeitsbühnen benötigen keinen offiziellen Arbeitsbühnenführerschein, wie z.B. einen Staplerschein bei der Benutzung von Gabelstaplern.
Trotzdem gibt es klare Regelungen und Vorschriften, die für Arbeitgeber und Bedienungspersonal verbindlich sind.
Gemäß § 9 Betriebssicherheitsverordnung vom 03.10.2002 sowie § 12, 14 Arbeitsschutzgesetz und § 6 AMBV muss jeder Mitarbeiter, der mit Hubarbeitsbühnen arbeitet, einen Befähigungsnachweis besitzen.
Der Befähigungsnachweis dokumentiert:
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1. Bedienerschulung für Arbeitsbühnen nach IPAF -
Schulungsprogramm (International Powered Access Federation) |
Schulung in sämtlichen Vorschriften für den sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen und Thematisierung eventueller Gefährdungen und Verhaltensweisen bei Störungen des Gerätes und speziellen Gegebenheiten seines Einsatzes sowie arbeitsschutzrechtliche Punkte.
Die Ausbildung ist gegliedert in:
theoretische Schulung (ca. 4 Stunden)
praktische Schulung (ca. 2 - 3 Stunden je nach Maschinentyp) und
schriftliche Abschlussprüfung (Nach erfolgreicher Schulung und Prüfung wird die PAL-Card ausgestellt)
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2. jährliche Sicherheitsunterweisung |
Ausführliche Sicherheitsunterweisung des Mitarbeiters in die Bedienung des Gerätes, das er zu bedienen hat. Sie ist jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren und beinhaltet die Auffrischung der Schulung.
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3. Übergabe und Einweisung von Arbeitsbühnen |
Gründliche Einweisung in die Bedienung des Geräts. Diese wird bei jeder Anlieferung durch uns wiederholt. Zudem kann die Einweisung auch durch, in der Bedienung dieses Gerätes sehr erfahrene Mitarbeiter Ihres Hauses bspw. für Mitarbeiter, die z.B. in einer anderen Schicht arbeiten, durchgeführt werden.
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Unser Angebot: |
Wir sind lizensiertes IPAF- Schulungs- und Trainingszentrum.
Bei uns können Sie den internationalen Befähigungsnachweis PAL (Powered Access Licence) erwerben.
Das IPAF-Schulungsprogramm entspricht als Bedienerschulung den Verfahren der Norm „ISO 18878:2004 Mobile Arbeitshebebühnen - Bedienerschulung (Fahrer)“
Es ist bisher das einzige vom TÜV, als anerkannte deutsche Zertifizierungsbehörde, geprüfte und bestätigte Schulungsprogramm.
Zudem entspricht es allen Vorgaben der BGG 966 ("Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen: April 2010").
Alle IPAF-Bediener-Schulungstermine finden Sie hier.
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Ansprechpartner |
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Bei Fragen zu Sicherheitsschulungen oder für eine Anfrage kontaktieren Sie gerne:
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 Name
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 Telefon
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 Fax
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 E-Mail
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 Friedhelm König
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02304 / 933-550
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02304 / 933-505
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E-Mail
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 Jan Schumacher
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02304 / 933-560
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02304 / 933-565
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E-Mail
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