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Folgende Schulungen und Unterweisungen sind erforderlich:
- Für die Bedienung von Arbeitsbühnen muss das Bedienpersonal gem. § 9 Betriebssicherheitsverordnung,
§ 12, 14 ArbSchG und § 6 AMBV im Rahmen einer Sicherheitsschulung ausgebildet werden.
(Aufgabe des Arbeitgebers)
- Vor jedem gefahrengeneigten Einsatz, mindestens aber einmal jährlich, muss eine
Sicherheitsunterweisung erfolgen. (Aufgabe des Arbeitgebers)
- Bei Übergabe muss eine gründliche Einweisung des Bedieners in die Handhabung und zulässige
Nutzung des jeweiligen Gerätes erfolgen. (Aufgabe des Vermieters)
Diese Sicherheitsschulung und Sicherheitsunterweisungen, sowie die Einweisung sind zu dokumentieren.
Für unsere Sicherheitschulung wird Ihnen von der IPAF - Organisation die „PAL-Card“ ausgestellt, die im In- und Ausland gültig ist.
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Die Aufgaben 1. + 2. des Arbeitgebers können wir auf Wunsch für Sie übernehmen.
Zu dem können wir die jährlichen Sicherheitsunterweisungen in Ihrem Betrieb vornehmen.
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